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Vereins- u. Entgeltordung des „Wassersport Dierhagen e.V.“

Die Vereinsordnung ist ein Teil der Vereinssatzung. Verstöße gegen die Vereinsordnung werden wie Verstöße gegen die Satzung behandelt.

1. Aufnahme
Über Anträge auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Beschluss über die Aufnahme und ist zunächst befristet für ein Jahr. Der Aufnahmebeschluss bedarf der Bestätigung durch einstimmigen Beschluss der Jahreshauptversammlung.

2. Aufnahmebeitrag
Bei Aufnahme eines neuen Mitgliedes ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag zu entrichten.
- dieser beträgt: 60,00 €
Der Aufnahmebeitrag ist binnen eines Monats nach Mitteilung über den Aufnahmebeschluss zur Zahlung auf das Vereinskonto fällig.
- bei Zuteilung eines Liegeplatzes werden 1440,00 € fällig, zahlbar binnen eines Monats!
- Beide Beträge sind nicht rückzahlbar.

3. Jahresbeitrag
- für Mitglieder 100,00 €
Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 30.04. eines Jahres zur Zahlung auf das Vereinskonto fällig.
Bei Ableben eines Mitglieds haben die Erben Anspruch auf Rückzahlung vorausgezahlter Jahresbeiträge und für das Jahr des Versterbens gezahlte Sonderumlagen.

4. Mitgliedschaft in Dachverbänden
Dem Mitglied ist es freigestellt, neben seiner Mitgliedschaft im "Wassersport Dierhagen e.V." auch Mitglied in einem Dachverband seiner Sportart zu sein. Der dafür abzuführende Beitrag wird aus dem Jahresbeitrag der Vereinsmitgliedschaft gezahlt, sofern dieser nicht 50 % des Jahresbeitrages
übersteigt

5. Versicherungen
Es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. Jedes Mitglied ist verpflichtet, für seinen Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen.

6. Hafenordnung
Jedem Liegeplatznutzer wird die Hafenordnung ausgehändigt.

7. Vergabe von Liegeplätzen
Die Vergabe von Wasser- und Landliegeplätze im Vereinshafen erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Sie richtet sich nach den vorhandenen Möglichkeiten.

Liegeplätze sind personengebunden und somit nicht übertragbar.
Schlüssel für das Vereinsgebäude werden nur an Mitglieder ausgegeben. Die Schlüssel sind nicht übertragbar. Bei Zuwiderhandlung haften die Mitglieder bei nachweislich auftretenden Schäden.

Die Benutzung der Liegeplätze ist entgeltpflichtig. Liegeplatzentgelte werden nach der in Anspruch genommenen Bootsfläche berechnet.

Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus:

Bootslänge (Länge über alles) x Bootsbreite (Breite über alles).

8. Liegeplatzentgelte

betragen für Sommerliegeplätze vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres
- Wasserliegeplatz bis     10 m² = 150,00 €
- Wasserliegeplatz über  10 m² = 16,00 €/m²
- Landliegeplatz bis         10 m² = 60,00 €
- Landliegeplatz über      10 m² = 6,00 €/m²
für Winterliegeplätze vom 01.11. bis 31.03. eines Jahres = 5,00 €/m²

9. Vereinsgelände
Die auf dem Vereinsgelände befindlichen Bauten und baulichen Anlagen stehen allen Mitgliedern zur Verfügung. Außerdem dient es mit seinen Einrichtungen allen Aktiven bei der Ausübung ihres Sportes. Der von den Mitgliedern gewählte Platzwart ist für die Ordnung und Sauberkeit auf dem
Gelände und im Vereinsgebäude verantwortlich. Er kann andere Mitglieder zur Mithilfe heranziehen. Das Vereinsgebäude und das Grundstück sind verschlossen zu halten.
Genutztes Vereinseigentum ist bei Ausscheiden eines Mitgliedes abzugeben.
Keinem Mitglied ist es erlaubt, auf dem Gelände kommerzielle Tätigkeiten durchzuführen oder zu vermitteln bzw. Werbung für sich oder andere zu tätigen.

10. Arbeitsleistungen

Zur Erhaltung der Vereinsanlagen- u. Einrichtungen sind alle Mitglieder zu persönlich zu erbringenden Arbeitsleistungen verpflichtet. Arbeitsleistungen sind jährlich zu erbringen, mit Vereinsvordruck abzurechnen und sind nicht in Folgejahre übertragbar. Art und Umfang der Arbeitsleistungen werden mindestens einmal jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen und durch Rundschreiben oder Aushang bekannt gemacht. Der Ausgleichsbetrag für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt 16,00 €/Std. Ausgenommen sind hiervon Ehrenmitglieder. Vorstandsarbeit gilt als Arbeitsleistung.

11. Veranstaltungen
Zur Förderung des Vereinslebens führt der Verein in jedem Jahr mehrere Veranstaltungen durch, die in Aushängen bekannt gemacht werden. Für die Organisation ist der Vorstand verantwortlich. Es wird von allen Mitgliedern erwartet, dass sie aktiv an der Gestaltung der Veranstaltungen mitwirken.

Diese Vereinsordnung tritt in ihrer 7. Änderung mit Datum 04.03.2023 in Kraft.

Ostseebad Dierhagen, den 04.03.2023

Daniel Fürstenberg                    Wolfgang Heidrich
Vorsitzender                               stellv. Vorsitzender

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